Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AGB)
Letzte Aktualisierung: 25.01.2026
1. Anbieter / Vermieter / Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Mietbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Anhänger (z. B. Pkw‑Anhänger, Kipper, Maschinenanhänger), Dachboxen, Fahrradträger, Forst- und Gartengeräte sowie Baumaschinen einschließlich Zubehör (nachfolgend zusammen „Mietgegenstände“), die über unser Online‑Buchungsportal trailer-nord.de abgeschlossen werden.
(2) Vertragspartner und Vermieter ist:
MTH International GmbH, Königstraße 15, 31275 Lehrte, Deutschland,
vertreten durch den Geschäftsführer Philip Jelinski,
Telefon: +49 (0) 160 3 77 88 66,
E‑Mail: info@mth-international.com
(nachfolgend „Vermieter“), handelnd unter der Marke bzw. dem Portal „trailer-nord.de“.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsschluss / Buchung
(1) Die Darstellung der Mietgegenstände und Preise im Buchungsportal stellt kein verbindliches Angebot dar. Mit Abschluss der Online‑Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages ab.
(2) Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung durch Buchungsbestätigung per E‑Mail oder im Portal annimmt. Der Vermieter kann Buchungen aus sachlichen Gründen ablehnen oder – soweit zumutbar – ein gleichwertiges Ersatzobjekt anbieten.
3. Mietgegenstand, Zustand, Übergabe, Zubehör
(1) Die Mietgegenstände werden in verkehrs‑ bzw. betriebsbereitem Zustand übergeben. Der konkrete Leistungsumfang sowie ggf. enthaltenes Standardzubehör ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
(2) Optional buchbares Zubehör (z. B. Spanngurte, Auffahrrampen, Befestigungssets, zusätzliche Anbaugeräte, persönliche Schutzausrüstung) wird im Buchungsportal gesondert ausgewiesen.
(3) Übergabe und Prüfung: Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Abholung sorgfältig zu prüfen und erkennbare Mängel oder Schäden im Übergabeprotokoll zu dokumentieren. Später entdeckte Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen.
(4) Montage und Bedienung:
a) Dachboxen und Fahrradträger werden vom Mieter eigenverantwortlich nach Herstellervorgaben montiert und genutzt.
b) Forst- und Gartengeräte dürfen nur bestimmungsgemäß, mit geeigneter Schutzausrüstung und nach Bedienungsanleitung verwendet werden. Gesetzlich erforderliche Befähigungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
c) Baumaschinen werden nur überlassen, wenn der Mieter über die erforderliche Qualifikation verfügt oder eine Einweisung durch den Vermieter erfolgt ist.
(5) Zubehör ist vollständig, funktionsfähig und unbeschädigt zurückzugeben. Fehlende oder beschädigte Teile werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
4. Mietdauer, Verlängerung, Rückgabe, Reinigung
(1) Die Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
(2) Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Vereinbarung und Verfügbarkeit möglich.
(3) Rückgabe: Mietgegenstände sind zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort in funktionsfähigem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Anhänger sind besenrein zu übergeben.
Dachboxen und Fahrradträger vollständig mit Halterungen und Schlüsseln.
Forst- und Gartengeräte gereinigt und frei von Schnittgut.
Baumaschinen gereinigt und – sofern bei Übergabe voll – vollgetankt.
(4) Bei außergewöhnlichen oder übermäßigen Verschmutzungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale nach Aufwand berechnen (typischerweise 30 € bis 100 €, bei Sonderverschmutzungen bis zu 250 €). Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist.
(5) Bei verspäteter Rückgabe wird pro angefangener 24‑Stunden‑Periode mindestens der vereinbarte Tagesmietpreis berechnet. Weitergehende Schäden bleiben unberührt.
5. Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Buchungsportal zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise. Der Mietpreis ist vor Mietbeginn fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Die im Buchungsportal angebotenen Zahlungsarten sind verbindlich.
(3) Rücklastschriften und Zahlungsverzug: Entstehende Gebühren trägt der Mieter. Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und angemessenen Schadensersatz zu verlangen.
6. Kaution und Schadensprüfung
(1) Eine Kaution wird grundsätzlich nicht erhoben.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand bis zu 24 Stunden nach Rückgabe auf Schäden oder fehlendes Zubehör zu prüfen.
(3) Festgestellte Schäden oder Fehlteile werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen zu begleichen.
7. Schäden, Diebstahl, Verlust
(1) Schäden, Defekte oder Unfälle sind unverzüglich zu melden. Bei sicherheitsrelevanten Vorfällen ist der Vermieter sofort telefonisch zu informieren.
(2) Bei Diebstahl oder Verlust ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
(3) Der Mieter ersetzt bei Beschädigung die Reparaturkosten und bei Totalschaden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert, soweit er den Schaden zu vertreten hat.
(4) Wird ein verlorener Mietgegenstand später wieder aufgefunden, werden bereits geleistete Ersatzbeträge angemessen angerechnet.
8. Pflichten des Mieters und Nutzungseinschränkungen
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere,
– einen gültigen Ausweis sowie ggf. erforderliche Fahrerlaubnisse oder Qualifikationsnachweise vorzulegen,
– den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und gegen Diebstahl zu sichern,
– keine technischen oder optischen Veränderungen vorzunehmen,
– sicherzustellen, dass nur geeignete und eingewiesene Personen den Mietgegenstand bedienen,
– zulässige Gewichte und Lasten einzuhalten,
– Untervermietung oder Weitergabe nur mit Zustimmung des Vermieters vorzunehmen,
– Auslandsfahrten nur nach vorheriger Zustimmung durchzuführen,
– keine Nutzung zu Renn‑, Test- oder motorsportlichen Zwecken,
– keine Nutzung unter Alkohol‑ oder Drogeneinfluss (0,0‑Promille‑Grenze),
– Bußgelder, Maut- und sonstige Gebühren aus der Nutzung selbst zu tragen.
9. Versicherung und Haftung
(1) Sofern für einzelne Mietgegenstände eine Haftpflicht‑ oder Kaskoversicherung besteht, ergeben sich Umfang und Selbstbeteiligung aus der Buchungsbestätigung. Andernfalls haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Für Schäden an transportierter Ladung sowie für Folgeschäden aus unsachgemäßer Nutzung haftet der Vermieter nicht.
10. Freistellung
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung des Mietgegenstands resultieren, soweit der Vermieter diese nicht zu vertreten hat. Dies schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung ein.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
(2) Etwaige Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
(3) Die Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher im Buchungsprozess in Textform zur Verfügung gestellt.
12. Stornierung / Rücktritt vor Mietbeginn
(1) Tritt der Mieter vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, kann der Vermieter eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Es gelten folgende Stornopauschalen bezogen auf den vereinbarten Mietpreis:
– bis 30 Tage vor Mietbeginn: 10 %
– 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25 %
– 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 %
– ab 6 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung: 80 %
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf trailer-nord.de zu entnehmen.
14. Online‑Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online‑Streitbeilegung bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien (z. B. Naturkatastrophen, Pandemie, Krieg, behördliche Anordnungen) befreien die Parteien für die Dauer und im Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als vier Wochen, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
16. Buchungssystem
Der Vermieter nutzt ein extern betriebenes Buchungssystem zur Vertragsabwicklung. Für vorübergehende technische Störungen haftet der Vermieter nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
17. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Ist der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
